Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Automation Dr. Nix GmbH & Co. KG im kaufmännischen Verkehr

I .Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AVB“) gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“). Unberücksichtigt bleibt, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Die AVB gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir als Verkäufer wieder auf sie einzelfallbezogen hinweisen müssten. Für Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend Kunde) über unseren Online-Shop https://www.q-nix.com/shop/ (nachfolgend der „Online-Shop“) gelten unsere Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen im kaufmännischen Verkehr für den Online-Shop.
  2. Diese AVB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegen- beweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
    Diese AVB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 

II. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit nicht einzelvertraglich etwas Anderes geregelt ist. Zumutbare Änderungen in technischer Hinsicht sowie in Form, Farbe und sonstigen Gegebenheiten bleiben vorbehalten, soweit sie die Zweck- mäßigkeit nicht beeinträchtigen.
  2. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Lieferung erklärt werden.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Dies gilt insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Bei Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitiger Verfügbarkeit der Leistung werden wir den Kunden sofort informieren, bereits erbrachte Gegenleistungen werden zurückerstattet.

 

III. Vertragsinhalt

  1. Der Umfang der Lieferverpflichtung richtet sich nach der Auftragsbestätigung.
  2. Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes sind nur die
    konkreten Angaben zum Kaufgegenstand in der Auftragsbestätigung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Auftragsausführung nach Maßgabe unserer Verkaufsunterlagen (Beschreibungen, Drucksachen, Prospekte, Maßblätter, Angaben auf unserer Homepage und im Online-Katalog). An unseren Modellen, Plänen und Zeichnungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.
  3.  Im Übrigen dienen technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbe- schriften usw. nur der allgemeinen Warenbeschreibung. Sie sind nur annähernd maßgebliche Angaben. Änderungen in der Konstruktion, Form, Gewicht, Maße, Aus- führung und Farbe unserer Erzeugnisse bleiben in vorgenanntem Rahmen vorbe- halten, soweit sie nicht Funktion und Einsatzmöglichkeit der Ware verändern und sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung für den Kunde zumutbar sind.
  4. Den Sonden, sei es, dass sie im Gerät verbaut bzw. im Gerät eingesteckt sind oder einzeln verkauft werden, werden Prüfzertifikate beigelegt. Weiteres Zubehör ist davon ausgenommen. Sonstige Dokumentationen sind bei der Auftragserteilung ausdrücklich zu bestellen. Sie werden gesondert berechnet.

 

IV. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von Abschnitt II annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich ohne gesonderte Aufforderung zurückzusenden.

 

V. Mitteilungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung alle erforderlichen Angaben über die beabsichtigte Verwendung des Liefergegenstandes zu machen. Dies gilt insbesondere für die Verwendung zu militärischen Zwecken und dann, wenn die zu liefernden Waren in Verbindung mit giftigen, feuergefährlichen, ätzenden und explosiven Medien sowie sonstigen schädlichen Stoffen oder unter besonderen Temperatur- und Druckverhältnissen eingesetzt werden sollen oder spezifische Betriebsbedingungen anderer Art vorliegen. Der Kunde darf Waren nicht in sanktionierte oder Embargo-Länder liefern/verkaufen.

 

VI. Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung und sonstige Nebenleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu tragen.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das Konto bei der Commerzbank AG, Köln
    IBAN: DE35 3708 0040 0369 4082 00
    BIC: DRESDEFF370
    oder
    Volksbank Köln Bonn, Köln Bonn eG
    IBAN: DE36 3806 0186 5000 9170 11
    BIC: GENODED1BRS
    zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Verzugszinsen werden zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von zwölf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preis- änderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 (drei) Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

VII. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung

Der Kunde kann mit eigenen Ansprüchen gegen uns nur dann aufrechnen, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte können vom Kunden nur dann ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf demselben einzelvertraglich geregelten Rechtsverhältnis beruht, Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aufgrund eines nicht im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag geschlossenen Anspruches sind nicht zulässig.

 

VIII. Lieferzeit

  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungs- gemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Fristen für den Versand der Ware beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages. Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich bzw. unsere Versandbereitschaftsmeldung zur Selbstabholung.
  4. Von uns angegebene Fristen für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist.
  5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mit- wirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  6. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

IX. Versandart und -dauer, Versicherung und Gefahrübergang

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Bei dem Lager handelt es sich auch um den Erfüllungsort für die Lieferung sowie um den Ort für eine etwaige Nacherfüllung. Für den Fall, dass der Kunde die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt haben möchte (Versendungskauf), hat er die Kosten für die Versendung zu tragen. Für den Fall, dass vertraglich nichts vereinbart wurde, können wir selbst über die Art des Versands (Verpackung, Versandweg, Transportunternehmen) bestimmen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
  2. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Im Rahmen eines Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen über. Für den Fall der vertraglichen Vereinbarung einer Abnahme der Ware ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich. Weitergehende gesetzliche Vorschriften des Werkvertragsrechts bleiben unberührt. Der Übergabe bzw. der Abnahme der Ware steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

 

X. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzufordern, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, über das Eigentum an der von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware („Vorbehaltsware“) zu verfügen. Die Verfügung über die Rechts- position des Kunden in Bezug auf die Vorbehaltsware (sog. Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, solange der Dritte auf unser Eigentumsrecht hingewiesen wird.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäfts- verkehr berechtigt. Die Weiterveräußerung darf jedoch nicht in sanktionierte bzw. Embargo-Länder erfolgen. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

XI. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff / Herstellerregress / Haftungsbegrenzungen

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anders bestimmt ist. Hiervon unberührt bleiben die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien unsererseits.
  2. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  3. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 (zwölf) Monaten ab Lieferung. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Für den Fall, dass es sich um gebrauchte Ware handelt, wird die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
  4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadens- ersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten.
  6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  7. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  8. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffs- anspruches des Kunden gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
  9. Unsere Haftung wegen Lieferverzugs ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Betrag von 3 % (drei Prozent) des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.
  10. Wir haften nicht (gleich aus welchem Rechtsgrund) für Schäden, die bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind. Ausgeschlossen ist unsere Haftung außerdem für Schäden aus Datenverlust, soweit diese daraus entstehen, dass die Wiederbeschaffung aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder erschwert wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

XII. Sonstige Haftung

  1. Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
    1. für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren,
    2. für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.
  2. Die sich gemäß Absatz 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

XIII. Sonstiges

  1. Diese AVB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

XIV. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutz- bestimmungen elektronisch gespeichert. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung https://www.q-nix.com/de/impressum/.

 

XV. Rücknahme und WEEE

  1. Gemäß ElektroG nehmen wir unsere Geräte zurück. Sie werden entweder bei uns wiederverwertet oder über ein Recyclingunternehmen nach gesetzlicher Vorgabe entsorgt. Unsere WEEE-Reg.-Nr. lautet: DE78730449.
  2. Die in unmittelbarer Verbindung mit der Rücksendung von Elektroaltgeräten entstehenden Kosten, wie z.B. Transportkosten, Einfuhrabgaben, Verzollungskosten und etwaige sonstige logistische Nebenkosten trägt der Kunde selbst. Die Rücksendung der Elektroaltgeräte an uns muss der Kunde eigenständig organisieren. Ebenso ist er für alle Kosten und Aufwendungen verantwortlich, die sich aus seinen Verpflichtungen gem. nachfolgenden Absätzen 3 und 4 ergeben.
  3. Für den Fall des Weiterverkaufs hat der Kunde sicherzustellen, dass Dritte, denen er WEEE-Waren verkauft, alle Verpflichtungen aus dem ElektroG und etwaigen landesspezifischen Vorschriften bezüglich der umweltverträglichen Entsorgung von WEEE befolgen.
  4. Der Kunde liefert uns für das Verfahren zur Befolgung der Vorschriften für WEEE auf Anforderung diejenigen Daten, Dokumente, Informationen und weitere Hilfestellung, die wir benötigen, um unsere zur Einhaltung von WEEE-Vorschriften eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

 

XVI. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AVB als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall sind beide Vertragspartner verpflichtet, eine neue Vereinbarung zu treffen, die dem
beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.